Datenschutz und Regierungsabkommen in Österreich
Die große Koalition ist fix. Grund genug, das aktuelle Regierungsprogramm 2013 -2018 zur Hand zu nehmen und nach Aussagen zum Thema „Datenschutz“ zu suchen. Das 124 Seiten starke Papier enthält genau 12 Treffer zum Stichwort „Datenschutz“ und diese erstrecken sich auf nachfolgende Bereiche:
Datenschutz im Regierungsabkommen
- Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Interessen von Kunstschaffenden, Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen.
- Gesetzliche Regelung des „Scorings“, der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen nach statistischen Verfahren, möglichst durch Anpassung des Datenschutzgesetzes.
- Unterstützung für diplomatische Initiativen zur weltweiten Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz.
- Vorantreiben der Arbeiten zu den EU-Richtlinien für „Cyber-Sicherheit“ und zum Datenschutz sowie eines Abkommens zwischen EU und USA, unter Berücksichtigung der Datensicherheit.
- Ersatz des Amtgeheimnisses unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz und ein neu zu schaffendes Grundrecht auf Zugang zu Informationen, dem alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.
- Modernisierung des Datenschutzes in Hinblick auf einen optimalen Einsatz der Datenschutzbehörden zur Erfüllung von Kernaufgaben. Aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, sollen deshalb auf das notwendige Maß reduziert werden.
Auf den ersten Blick, nicht gerade der große Wurf in Sachen Datenschutz, aber es gab in den Augen der Verhandler wohl auch wichtigere Dinge zu besprechen und immerhin wurde „Datenschutz“ im Regierungsprogramm behandelt.
Reform des Urheberrechts
Spannend die Frage, wie bei der Reform des Urherberechts das Spannungsfeld zwischen dem Schutz von personenbezogene Daten und dem Interesse der Unternehmen, behauptete Urheberrechtsverletzungen effizient verfolgen zu wollen, gelöst werden wird. Die Massenabmahnwelle in Deutschland, wegen angeblicher Urhebrechtsverletzungen bei der Nutzung von Redtube, zeigt die spannungsladene Bandbreite des Problems nur allzu deutlich. Die angesichts der veränderten Mediennutzung und Medienverfügbarkeit sinnvolle Reform des Urheberrechts darf nicht zum erfolgversprechenden Businessmodell für Abmahnfirmen und ihre Anwälte werden.
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen
Ein heißes Thema mit weitreichenden Konsequenzen für betroffene Personen und Unternehmen. Hier sollten für die Datensammlung und -auswertung klare Rahmenbedingungen geschaffen und eine höchstmögliche Transparenz und Validität bei den zulässigen Verfahren und -methoden angestrebt werden. Besonderes Augenmerk ist dabei der Stärkung von Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungsrechten der Betroffenen und der Informations- und Aufklärungspflichten der Auftraggeber zu schenken.
Politische Initiativen zum Datenschutz
Diplomatische Initiativen zur weltweiten Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz und das Vorantreiben der Arbeiten zu den EU-Richtlinien für „Cyber-Sicherheit“ und zum Datenschutz sind löbliche Bekenntnisse. Ein wichtiger Prüfstein für die Ernsthaftigkeit der politischen Willenserklärungen wird das datenschutzpolitische Engagement der österreichischen Regierungsvertreter bei den anstehenden Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung im kommenden Jahr sein.
Abschaffung des Amtsgeheimnisses
Mehr Transparenz in österreichischen Amtsstuben klingt immer gut. Hoffentlich artet das Ganze nicht in reine PR-Aktionen der unterschiedlichsten Ministerien und Landesregierungen aus.
Moderniersierung des Datenschutzes
Angebracht wäre hier wohl auch eine Stärkung der Position der Datenschutzbehörde in Hinlick auf ihre Kontrollfunktion zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften im privaten und öffentlichen Bereich. Denkbar wäre zB die Schaffung eines Datenschutz-Ombudsmann sowie eine österreichweite Intensivierung der Informations- und Aufklärungsmassnahmen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit. Gernerell würde die Einrichtung von obligatorischen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden eine Reduktion der bestehenden Meldepflicht mit verstärkter Sensiblisierung und Transparenz in Sachen Datenschutz ermöglichen.
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Autor: Horst Greifeneder, Datenschutzbeauftragter & Computer Forensiker