800 Euro Schadenersatz bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung
Einem Bericht der Recherche-Plattform addendum zu Folge, hat das LG Feldkirch die österreichische Post AG zu einem immateriellen Schadenersatz von 800 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Die Post AG hatte als Datenhändler sogenannte Parteiaffinitäten von Millionen Kunden berechnet und gespeichert. Das heißt, bestehende Kundendaten wurden mit Präferenzen zu einer möglichen Parteinähe erweitert und zB an wahlwerbende Parteien verkauft. Als die Datenschutzbehörde feststellte, dass die Post diese sensiblen Daten nicht hätte speichern und schon gar nicht verkaufen dürfen, kündigte das Unternehmen an, sensible Daten zur politischen Meinung aus ihren Datensätzen zu löschen.
Da die Post weiterhin bestritt, dass es sich bei den Parteiaffinitäten um sogenannte sensible, also besonders zu schützende, Daten handle, klagte ein Vorarlberger Anwalt die Post im März auf immateriellen Schadenersatz über 2.500 Euro.
Anfang Juli wurde der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Das nun ergangene Urteil ist folgenschwer: denn der Betroffene bekam mit seiner Klage recht. Ihm wurden 800 Euro immaterieller Schadensersatz vom Gericht zuerkannt.
Die Begründung im Urteil lautet wie folgt:
„Die Tatsache, dass die beklagte Partei (Anm.: die Post) Parteiaffinitäten des Klägers ohne dessen Einwilligung und Information ermittelt und gespeichert hat, rechtfertigt einen immateriellen Schadenersatz. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich einerseits bei der politischen Meinung einer Person um besonders schützenswerte und sensible Daten handelt, andererseits die von der beklagten Partei gespeicherten Parteiaffinitäten des Klägers feststellungsmäßig nicht an Dritte übermittelt wurden, erscheint ein Betrag in Höhe von EUR 800,– zur Abgeltung des vom Kläger erlittenen immateriellen Ungemachs angemessen.“
Sowohl der klagende Anwalt als auch die Post werden gegen das Urteil Berufung einlegen (das rechtskräftige Urteil wird dann für Anfang 2020 erwartet).
Quelle: https://www.addendum.org/datenhandel/schadenersatz/
Anmerkungen
- Das Gericht hat klar festgelegt, dass die gespeicherten zur personenbezogenen Parteiaffinität unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten fallen;
- Das Urteil bestätigt nicht nur, dass die Post als Verantwortliche die personenbezogenen Daten ohne dessen Einwilligung und Information nicht hätte verarbeiten dürfen, sondern spricht dem Betroffenen auch einen immateriellen Schadenersatz zu;
- Dieser Schadenersatz würde aber – geht man von der Argumentation des Gerichts aus – auch allen anderen Betroffenen zustehen, welcher durchaus noch höher ausfallen könnte, wenn die sensiblen Daten auch noch weiterverkauft worden wären;
- Im Klartext, bei der nicht rechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, vor allem bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten, besteht ein immaterieller Schadenersatzanspruch der betroffenen Personen. Bei 2.2 Mio betroffenen Personen kommt dabei ein ganz schönes Sümmchen zusammen;
- Als Konsequenz für Verantwortliche empfiehlt es sich, vor allem jene Verarbeitungstätigkeiten bei denen (besondere Kategorien) von personenbezogenen Daten einer großen Zahl von betroffenen Personen verarbeitet werden, einer sorgfältigen Prüfung in Hinblick die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu unterziehen.