Bußgeld wegen unzureichender Identitätsprüfung
Unautorisierte Dritte besteht Identitätsprüfung und bewirkt Vertragsänderung zum Ungunsten des Vertragsinhabers. Aufsichtsbehörde bemängelt Wirksamkeit des Sicherheitsprotokolls und verurteilt wegen Sicherheitsverletzung und unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu einer Geldbuße von 150.000 EUR;