5.000,- Euro Schadensersatz für Verletzung des Auskunftsanspruchs
Das ArbG Düsseldorf hat, nicht rechtskräftig, einen Verantwortlichen zur Zahlung von 5.000 Euro wegen des erlittenen immateriellen Schadens durch Verletzung des Auskunftsanspruchs verurteilt. [1.] Verantwortlicher und Betroffener stritten über datenschutzrechtliche Auskunft und Information, die Erteilung von Kopien sowie eine Entschädigung. …
5.000,- Euro Schadensersatz für Verletzung des Auskunftsanspruchs Weiterlesen »