Ausweis einscannen und speichern im Geschäftsverkehr rechtswidrig?
Nach dem österreichischen Datenschutzgesetz ist das Einscannen und Speichern von Ausweisen im Geschäftsverkehr wohl nur beim Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage oder mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen und nach umfassender Information hinsichtlich der weiteren Datenverwendung erlaubt. In Deutschland dürfen Unternehmen sich einen Personalausweis zwar vorzeigen lassen – ihn einzuscannen und zu speichern wäre hingegen rechtswidrig.
Ausführliche Informationen zu datenschutzrechtlichen Aspekten beim Scannen von Ausweisen.
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